Johannes Greber – 2.3.2-2.3.5 Ein Ordensmann als Spiritist

Text Quelle : vom Medium Peter Bernath persönlich zum Mitveröffentlichung autorisiert.

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Erster Teil : 2.3.2 bis 2.3.5

Eine Angabe, die eines Abends durch den Bauernjungen meiner Pfarre als Sprechmedium gemacht wurde, erschien uns ganz unwahrscheinlich. Durch das Medium war nämlich gesagt worden, daß auch ein Pater aus dem benachbarten Benediktinerkloster sich an „Spiritistischen Sitzungen“ beteilige, die in einer nicht weit entfernten Stadt abgehalten würden. Wir konnten uns nicht denken, daß ein Mönch in seinem Ordenshabit sich in einen spiritistischen Zirkel setze, da doch gerade die katholische Kirche eine so scharfe Gegnerin des „Spiritismus“ ist. Eine Möglichkeit, die Wahrheit der Angabe nachzuprüfen, hatten wir nicht. Ihre Richtigkeit wurde jedoch bald auf eine andere Weise bestätigt.

Es war nämlich gegen mich eine Anzeige wegen Teilnahme an spiritistischen Sitzungen bei meiner geistlichen Behörde eingereicht worden.

Es kam eine Kommission, um mich über den Sachverhalt zu vernehmen. Das Verhör fand in der benachbarten Benediktinerabtei statt, wohin ich vorgeladen wurde. Bei diesem Verhör gab ich der Wahrheit gemäß an, daß ich derartigen Versammlungen beigewohnt und solche auch in meiner Pfarre veranstaltet hätte. Man hielt mir vor, daß es den Katholiken von Rom aus verboten sei, sich an spiritistischen Sitzungen zu beteiligen. Ich erklärte, daß mir ein solches Verbot nicht bekannt sei. Sollte es bestehen, so sei es mir unverständlich, daß ein Pater des Klosters, in dem wir uns augenblicklich befänden, ebenfalls an derartigen Sitzungen teilnehme. Ich machte diese Angabe nicht zu meiner Verteidigung, sondern bloß zu dem Zweck, um auf diese Weise feststellen zu können, ob tatsächlich ein Pater des Klosters an spiritistischen Sitzungen sich beteilige, wie es durch das Medium behauptet worden war.

Der Vorsitzende der Untersuchungskommission bestritt mit großer Entrüstung meine Angabe und betonte, es sei vollständig ausgeschlossen, daß ein Pater in „spiritistische Zirkel“ gehe. Schon sein Ordensgewand mache ihm dies unmöglich. Er müsse daher meine Behauptung als schwere Verleumdung zurückweisen.

Ruhig entgegnete ich, daß ich jene Tatsache nicht erwähnt hätte, um dem Pater oder dem Kloster Unannehmlichkeiten zu machen. Man habe mir dies von anderer Seite mitgeteilt, und ich möchte diese Gelegenheit benützen, die Wahrheit der Angabe festzustellen. Sollte die mir gemachte Mitteilung sich als unwahr herausstellen, so würde ich für eine Richtigstellung Sorge tragen. Der Vorsitzende der Untersuchungskommission unterbrach nun mein Verhör und ging, wie ich annehme, zum Abt des Klosters.

Nach einiger Zeit kam er mit sehr verlegener Miene zurück und bestätigte die Richtigkeit meiner Angabe. Als Entschuldigung fügte er hinzu, der betreffende Pater habe von dem Abt die Erlaubnis erhalten, spiritistische Sitzungen zu besuchen.

So hatte sich also die Angabe des Mediums als richtig erwiesen.

2.3.3  Vorladung vor den Bischof

Im Laufe des gegen mich eingeleiteten Verfahrens folgte Bestätigung auf Bestätigung der mir in meiner eigenen Angelegenheit durch die Medien gemachten Angaben und Voraussagungen.

Eines Tages erhielt ich eine Vorladung vor den Bischof. Kaum war das Schreiben in meiner Hand, da erschien plötzlich der Bauernjunge meiner Pfarre, der Sprechmedium war, bei mir im Pfarrhause und sagte: „Ich wurde gezwungen, zu ihnen zu gehen. Sie haben einen Brief von ihrer bischöflichen Behörde erhalten. Sie müssen am … zum Bischof kommen.“ Ich fragte ihn, wieviel Zeilen der Brief enthalte. Auch das gab er genau an. Darauf fiel er in den Trancezustand, und der aus ihm sprechende Geist sprach mir Mut zu mit den Worten:

„Du brauchst keine Furcht zu haben. Auf Gott hoffe und fürchte dich nicht! Was können dir die Menschen tun!“

Ich entgegnete, daß ich die durch den Verkehr mit der Geisterwelt gewonnene Überzeugung auch vor dem Bischof bekennen werde. Infolgedessen würde ich wohl in allernächster Zeit meine Absetzung als katholischer Pfarrer zu erwarten haben.

„Der Bischof wird dich nicht über den Spiritismus und deine daraus gewonnene Glaubensüberzeugung fragen“, entgegnete er. „Du wirst später auf dem Wege der Beurlaubung im Frieden mit deiner Religionsgemeinschaft aus deiner Pfarrei scheiden und nicht auf dem Wege der Absetzung.“

Ich konnte mir gar nicht denken, daß der Bischof mich nichts über die spiritistischen Versammlungen und die darin vorgetragenen Wahrheiten fragen würde. Und doch geschah es so, wie es mir durch das Medium gesagt worden war. Der Bischof las mir das Verbot der römischen Kongregation aus dem Jahre 1917 vor, wonach Katholiken keine spiritistischen Versammlungen besuchen durften, ließ mich unterschreiben, daß er mir das Verbot mitgeteilt habe und gab mir eine Buße für die bisherige Übertretung des Verbotes. Auf die spiritistische Sache selbst ging er mit keinem Worte ein.

Später mußte ich eine für mich sehr schmerzliche Bestätigung einer durch das Medium in der Stadt gemachten Voraussage erfahren. Es war nämlich in einer Sitzung mitgeteilt worden, daß einer aus dem Kreise der Sitzungsteilnehmer jener Stadt mich verraten werde. Wir hielten keinen von uns eines solchen Verrates fähig. Und doch wurde das unmöglich Erscheinende zur Wirklichkeit.

Eine Frau aus unserem Kreise erstattete gegen mich Anzeige bei der bischöflichen Behörde wegen meiner fortgesetzten Teilnahme an spiritistischen Sitzungen.

Infolge dieser Anzeige schien meine Absetzung unvermeidlich. Zwar hatte ich meine Beurlaubung zum Zwecke der Wohlfahrtspflege beantragt. Aber sie war in einer so schroffen Form durch das bischöfliche Generalvikariat abgelehnt worden, daß nach menschlichem Ermessen keine Hoffnung mehr bestand, sie zu erreichen.

Das Verfahren gegen mich vor dem geistlichen Gericht nahm seinen Fortgang, und es wurde Termin zur Hauptverhandlung gegen mich anberaumt, und ich zu der Hauptverhandlung geladen. Nur noch wenige Tage trennten mich von diesem Termin, an dem das Urteil meiner Absetzung ohne Zweifel gefällt worden wäre. Dennoch vertraute ich auf die mir gemachte Voraussage, daß ich im Frieden mit meiner Religionsgemeinschaft auf dem Wege der Beurlaubung meine Pfarrei verlassen würde.

Da erhielt ich noch in letzter Stunde vom geistlichen Gericht ein Telegramm, daß auf Weisung des Bischofs das Verfahren gegen mich einstweilen eingestellt sei. Bald folgte ein Brief des Bischofs, in dem er die von mir nachgesuchte Beurlaubung genehmigte und anfragte, wann ich meine Pfarrei zu verlassen wünschte. Ich gab den Tag an, der mir schon seit langem als Tag meines Abschiedes aus meiner Pfarrei vorausgesagt worden war: 31. Dezember 1925.

2.3.4  Unglaublich – aber wahr!

In der Pfingstwoche des Jahres 1924 fuhr ich nach Graz in der Steiermark. Auf der Strecke Passau-Wien war ich allein mit einem jungen Manne im Eisenbahnabteil. Ich saß ihm gegenüber und las in einem Buch. Da sah ich, wie der Kopf des jungen Mannes sich plötzlich vornüberneigte, als ob er eingeschlafen sei. Aber in demselben Augenblick richtete er sich wieder in die Höhe, saß da mit geschlossenen Augen, nahm sein Notizbuch aus der Tasche und beschrieb darin eine Seite. Dann riß er das Blatt heraus und gab es mir mit den Worten:

„Nimm dies und verwahre es! An einer anderen Stelle wird dir gesagt werden, was es bedeutet.“

Ich besah die Schrift, konnte jedoch die Zeichen nicht verstehen. Dann kam der junge Mann wieder zu sich. Er wußte nichts davon , daß er geschrieben hatte; auch nicht, daß er mir das Blatt gegeben und kein Wort von dem, was er mir gesagt. Auch er konnte die Zeichen nicht lesen, die auf dem Blatt standen. Nach meiner Rückkehr von Graz in meine Pfarrei trug ich das beschriebene Blatt 14 Tage lang in meiner Tasche. Da kam ich an einem Samstagabend in die Familie meines Sprechmediums. Der Junge war allein im Zimmer. Nach einigen Augenblicken fiel er in „Trance“ und sagte:

„Zeige mir den Zettel, den du bei dir trägst und der dir auf der Reise nach Graz übergeben wurde.“

Ich gab ihm das Blatt. Er las es und sprach:

„Morgen nachmittag wird ein Jude zu dir kommen. Die Menschen sind der Meinung, daß er krank sei. In Wirklichkeit wird er von einem bösen Geist hart gequält und so im Banne gehalten, daß er fast kein Wort hervorbringen kann. Sobald er kommt, rufst du diesen Jungen, durch den ich spreche. Alles andere überlasse mir. Du wirst dabei Großes erleben. Dieser Zettel wurde von dem Schutzgeist des Juden durch jenes Medium bei deiner Reise nach Graz geschrieben. Der Schutzgeist des Juden ist ein verstorbener Onkel aus Köln. Auch der böse Geist, der den Juden quält, ist ein verstorbener Verwandter.“

Am anderen Nachmittag gegen 16 Uhr schellte jemand an der Pfarrhaustüre. Ich öffnete und erschrak bei dem Anblick eines Mannes, dessen Glieder sich verzerrten und dessen Kopf wie in einem beständigen Nervenzucken hin- und herging. Er wollte sprechen, brachte jedoch kein Wort hervor. Ich faßte ihn an der Hand und führte ihn in mein Zimmer. Sofort ließ ich den Jungen rufen. Dieser kam, fiel in Gegenwart des Juden in Trance, stand auf, streckte seine Hand wie zur Beschwörung gegen den Mann und redete in einer Sprache, die ich nicht verstand. Der Jude wurde von einer unsichtbaren Gewalt einigemal hin- und hergeworfen. Dann fühlte er sich frei , begann vor Freude zu weinen und konnte ohne Stockung reden. Er erzählte mir, daß er genau wisse, was soeben mit ihm vorgegangen sei. Er selbst sei hellsehend und könne die Geister erkennen, die um ihn seien, sowohl die guten, als auch die bösen. Sein guter Geist sei ein Onkel aus Köln. Der böse sei ein Verwandter, den er in diesem Leben nicht gekannt habe. Der böse habe ihn abhalten wollen, zu mir zu gehen, und habe ihm unterwegs die schändlichsten Schimpf- und Lästerworte in hebräischer Sprache zugerufen. Er nannte mir einige dieser hebräischen Beschimpfungen. Jetzt hoffe er, für immer von diesem bösen Begleiter befreit zu sein . Er wisse auch, welcher Geist es gewesen, der ihn heute befreit habe. Damit nahm er sein Gebetbuch aus der Tasche und zeigte mir ein hebräisches Gebet zu einem hohen Himmelsfürsten. Der Jude hatte recht gesehen. Dieser Geist war es. Während ich noch mit dem Juden sprach, fiel der Junge wiederum in Trance und wandte sich zu mir mit den Worten:

„Was ich dir jetzt sage, hört dieser Mann da nicht. Ihm werden die Sinne gehalten, daß er nichts versteht. Was du heute hier erlebt hast, ist zu deiner Belehrung geschehen und auch diesem Manne zur Belehrung. Er wird nur kurze Zeit vom Bösen befreit bleiben. Der Böse wird bald wiederkehren und ihn weiter quälen bis zu seinem Tode. Das ist sein gerechtes Schicksal. Er hat es verdient. Zu dir wird er nicht wieder kommen. Er wird die Kraft dazu nicht mehr aufbringen.“

Ich fragte nun den Mann, ob er verstanden habe, was soeben geredet worden sei. Er gab zur Antwort, daß er nichts gehört habe.

Tief erschüttert verabschiedete ich mich von diesem armen Menschen. – Er kam nicht mehr wieder.

2.3.5  Schriftliche Beweise für die planmäßig vorgenommenen Fälschungen an den Schriftwerken der ersten Jahrhunderte.

Oft war ich durch die verschiedenen Medien darauf hingewiesen worden, daß an den Urkunden der ersten christlichen Zeit so viele Fälschungen vorgenommen worden seien. Ich fragte mich immer wieder, ob denn kein wissenschaftliches Werk existiere, das den Versuch mache, die Fälschungen aufzudecken. Es war mir kein derartiges Werk bekannt. Auch konnte mir niemand ein solches angeben. In unseren Sitzungen fragte ich absichtlich nicht danach. Denn es war mir gesagt worden,daß mir alles das zugeleitet würde, was für mich von Nutzen sein könne.

Da wurden mir eines Tages zwei Lieferungen eines Werkes zugeschickt. Sie waren noch nicht aufgeschnitten. Dabei lag ein Brief von einer Dame, die ich erst einmal in meinem Leben gesehen hatte.

Der Brief lautete:

„Die anliegenden Schriften hat mir vorgestern Frau Dr. H. aus F. für Sie mitgegeben. Sie mußte sie Ihnen plötzlich schicken, ohne sie gelesen zu haben.“

An ihr vollzieht sich ein ganz Gewaltiges. Sie sollten baldmöglichst sie aufsuchen.“

N.N.

Die Frau Dr. H., die mir die Schriften plötzlich schicken mußte, kannte ich weder persönlich noch dem Namen nach.

In den Schriften, die sie mir schickte und von denen sie selbst nicht wußte, was sie enthielten, wurde der Nachweis geführt, daß eine Schrift des jüdischen Schriftstellers Flavius Josephus durch christliche Abschreiber zugunsten des Christentums in der gröblichsten Weise gefälscht worden war. Der Abschreiber hatte aus Flavius Josephus als einem Verächter Christi einen Verehrer Christi gemacht.

In diesen mir zugeschickten Schriften waren außerdem zahlreiche Hinweise auf die planmäßig vorgenommenen Fälschungen der Schriftwerke der ersten Jahrhunderte enthalten, so daß ich darin alles bestätigt fand, was mir durch die in diesen Dingen vollständig unerfahrenen Medien über diesen Punkt gesagt worden war. Diese Feststellung war mir eine große Genugtuung.


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