Inhalt- HM nr.24 – Besessenheit

Ist eine Fernheilung bei Besessenheit möglich?

Text Quelle : aus Spirituellen Gedanken – vom Medium Peter Bernath persönlich zum Mitveröffentlichung autorisiert.

Vor einigen Monaten wurde ich gefragt, ob ich Besessenheit heilen könne. Meine Antwort, die nicht anders hätte sein können, war: „Das ist nicht mein Gebiet!.“ Ich hatte mich bis zu diesem Zeitpunkt noch nie mit dieser Frage auseinandergesetzt. Einige Wochen später wurde mir ein Fall geschildert, bei dem es sich um einen Menschen handelte, der am Tag ein anderer war, als bei Nacht. Ähnlich Dr. Jeykill und Mr. Hyde, wenn auch nicht so extrem. Während ich die Antwort schrieb kam in mir ein Gedanke hoch: „Die violette Flamme“. Ich unterbrach meinen Schreibfluss und fragte in mir nach, ob dies eine Möglichkeit sei und hörte ein „Ja“.

Die violette Flamme wurde uns vor wenigen Jahren von St. Germain vermittelt. Mir ist sie seit 1994 bekannt, als mir aus den Sphären des Lichts mitgeteilt wurde, dass ich ab sofort den Schutz der permanenten violetten Flamme habe.

Die violette Flamme fühlt sich für niedere Geistwesen an, wie ein heiß brennendes Feuer und wird deshalb von ihnen, spätestens nach der ersten Erfahrung, gemieden. Hoch entwickelte Geistwesen, wie diejenigen, mit denen wir medialen Kontakt für Belehrungen aus den Sphären des Lichts anstreben, können in die violette Flamme eindringen, ohne dass sie ihnen Schwierigkeiten bereitet. Deshalb ist vor medialen Tätigkeiten die Bitte an St. Germain, den Schutz der violetten Flamme zu gewähren, dringend zu empfehlen.

Nach dieser Antwort machte ich mir Gedanken, wie ich die violette Flamme einsetzen könne und machte einen ersten Versuch bei dem Menschen, dessen Fall mir geschildert worden war. Der Erfolg war beeindruckend: es gab im Verhalten keinen Unterschied mehr zwischen Tag und Nacht. Die betroffene Person, die noch recht jung war und in Frührente gehen sollte, weil sie arbeitsunfähig war, ist seither wieder ganz sie selbst. Der Arzt schrieb sie wieder gesund und meinte zu diesem überraschenden Ende der Krankheit: „Ja, es gibt solche Spontanheilungen“. Der Arzt weiß nichts von mir.

Ich versuchte, mich voller Begeisterung über diesen ersten Erfolg, in weiteren Fällen und bereinigte auch Wohnungen und Häuser von unliebsamen Geistwesen. Dann gab es die ersten Rückschläge, denn es gab Rückfälle bzw. Fehlschläge.

Um dies zu erklären, muss ich beschreiben, welche Voraussetzungen für eine Heilung erfüllt sein müssen und wie das Verfahren funktioniert.

Dies sind die Voraussetzungen an denjenigen der die violette Flamme zur Heilung benutzt:

  • man muss die violette Flamme erzeugen und beliebig verändern und gestalten können,
  • man muss Partner im Positiven Geistigen Reich haben, die auf Abruf helfen,
  • man muss die Aura reparieren können,
  • man muss befähigt sein, alle aus der Besessenheit entstandenen Blockaden aufzulösen und
  • man benötigt eine Sondergenehmigung dass man dies auch ohne Nachfrage bei der zu behandelnden Person machen darf. Ohne die Auflösung dieser Blockaden ist die Heilung unvollständig. Ohne diese Sondergenehmigung sollte man bei jeder Behandlung nachfragen, ob man ungefragt die entsprechenden Blockaden auflösen darf.

Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Heilung funktioniert:

  • Kein relevantes Geistwesen darf von der Behandlung ausgeschlossen sein und
  • es bedarf einer Absprache mit den Helfern im positiven Geistigen Reich, damit die „festgesetzten“ Geistwesen ins Licht geführt werden.
  • Die Helfer müssen eine so hohe Schwingung haben, dass sie die violette Flamme nicht unangenehm empfinden. Das ist bei Lichtboten der Fall.

 

 

Doch nun zur Beschreibung des Verfahrens:

Der erste Behandlungsschritt

ist die Abstimmung mit den Helfern im Positiven Geistigen Reich. Ich frage nach, ob die Heilung erwünscht ist und ob Lichtboten in Bereitschaft sind. Dann frage ich, ob die zu behandelnde Person und die Ungeister in einem Raum oder im Freien sind. Es kann auch sein, dass die Ungeister im Haus, aber in einem anderen Raum sind.

Der zweite Behandlungsschritt ist die Erzeugung der violetten Flamme je nach der vorigen Antwort.

  • Ist alles auf einen Raum beschränkt, umhülle ich den Raum mit der violetten Flamme, aber nur so, dass die Geistwesen noch auf dem Boden stehen, aber nicht durch ihn entweichen können.
  • Muss ich mich um eine Haus kümmern, umhülle ich das gesamte Haus, einschließlich des Kellers mit der violetten Flamme.
  • Ist die zu behandelnde Peson im Freien, bilde ich eine große Hohlkugel aus der violetten Flamme in deren Mitte sich die zu behandelnde Person befindet.

Der dritte Behandlungsschritt

betrifft die zu behandelnde Person: Ich erzeuge in der Körpermitte die violette Flamme und lasse sie langsam wachsen, bis der ganze Körper ausgefüllt ist. Anschließend lasse ich sie weiter wachsen, bis auch die gesamte Aura ausgefüllt ist. Sobald meine Frage, ob die unberechtigten Geistwesen außerhalb der Aura sind, positiv beantwortet wird, repariere ich die Aura. Um das zu machen steht mir eine besondere Energie zur Verfügung, die ich mit den geistigen Händen von oben nach unten über die behandelte Person ziehe. Diese Energie schließt alle Löcher in der Aura und sorgt damit dafür, dass die Aura wieder ihre schützende Funktion übernehmen kann. Dann löse ich die durch die „Krankheit“ entstandenen Blockaden und Einträge auf.

Der vierte Behandlungsschritt
engt den Bewegungsspielraum der ausgetriebenen Geistwesen ein: Ich umhülle mit einer Art Kokon aus der violetten Flamme, den ich mit der Energie der Liebe verstärke die ausgetriebenen Geistwesen, so dass sie den Ort der Austreibung nicht velassen können. Dies geschieht gleichzeitig für alle ausgetriebenen geistwesen.

Die Geistwesen in unseren Breiten haben zumeist schon vom Höllenfeier gehört, so dass sie glauben, dass das Höllenfeuer sie verschlingen wolle und um Hilfe rufen. Das ist das Signal für die bereitstehenden Lichtboten, zu den Geistwesen zu gehen um sie vom Höllenfeier zu erlösen und ins Licht zu führen. Die Violette Flamme vergeht nach 24 Stunden. Es ist also ausreichend Zeit für die letzte Aktion der Lichtboten. Bisher ging es immer recht schnell, bis um Hilfe gerufen wurde.

Die Austreibung aus Wohnungen bzw. Häusern erfolgt in gleicher Weise. Es entfällt lediglich die direkte Behandlung der Person.

Die Person, die behandelt werden soll, sollte nicht darüber informiert sein, denn die Geistwesen, die die Symptome verursachen, könnten sich entfernen bis die Behandlung durchgeführt ist, so dass die Wirkung ausbleibt. Auch muss man nach der Behandlung abwarten, ob wirklich alle Symptome verschwunden sind, denn es gibt Geistwesen, die nur zeitweise bei der beeinflussten Person sind und deshalb die Behandlung „verpasst“ haben könnten.

Ein weiteres Erschwernis ist, dass die Geistwesen, die die Symptome auslösen nicht notwendigerweise immer bei der zu befreienden Person sind, so dass auch deshalb eine Behandlung fehlschlagen kann. Bei derartigen Rückfällen gehen die Lichtboten bei der erforderlichen Nachbehandlung anders vor, um weitere Rückfälle auszuschließen.

Es gibt noch einen Grund für Rückfälle, die nie ganz auszuschließen sind: Besonders negative Geistwesen fühlen sich, trotz der liebevollen Aufnahme und Betreuung nicht wohl im Positiven Geistigen Reich, weil ihr Aufenthaltsort ihrer niedrigen Schwingung entspricht. Es kann passieren, dass ein solches, negatives Geistwesen nach kurzer Zeit wieder zu seinem früheren Opfer zurückkehrt und in die alten Gewohnheiten zurückfällt. In diesen Fällen ist eine Nachbehandlung erforderlich. Die Lichtboten werden dann anders vorgehen, damit ein weiterer Rückfall nach Möglichkeit auszuschließen ist.